Wiederholt wurde Adrianus Straathof wegen Tierquälerei verurteilt, diesmal zu 8 Monaten auf Bewährung. Er erhielt bereits im Jahr 2014 ein deutschlandweit geltendes Tierhaltungs- & Betreuungsverbot, was einem Berufsverbot gleichkommt. Unter „LFD-Holding“ laufen seine Massentierhaltungsbetriebe mit Kastenständen & Spaltböden aber weiter wie bisher. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gegen eine dieser Anlagen in 17129 Alt Tellin, mit 10.500 Sauen/ 250.000 Ferkel/ Jahr, wurde mit dem 1. Verhandlungstag am 15.3.2017 eröffnet, sechs Stunden beraten und dann auf einen unbestimmten 2. Verhandlungstag vertagt. Dieser hat bis heute nicht statt gefunden.

Hierzu eine Stellungnahme des BUND Mecklenburg Vorpommern (Kläger):

„Der BUND reichte nach einen abgewiesenenWiderspruch gegen die Genehmigung im September 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald ein. Die Klage hat zum Ziel, die Genehmigung für die Anlage wegen vorliegender Rechtsverstöße gegen Tierschutz-und Naturschutzvorschriften aufheben zu lassen. Die Klage wird bis heute verfolgt und vom Tierschutzbund Deutschland unterstützt. Der BUND hat seinen Vortrag umfangreich untermauert. Zahlreiche Fachstellungnahmen zu den Problemen des Tierschutzes, des Brandschutzes und des Umweltschutzes an das Verwaltungsgericht Greifswald übersendet worden. Am 15.03.2017 fand erste Verhandlungstag der BUND-Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald statt. Nach der sechsstündigen Gerichtssitzung wurde die weitere Verhandlung der Klage des BUND gegen die Megastallanlage Alt Tellin durch das Verwaltungsgericht Greifswald vertagt. Das Gericht hatte zuvor neben den Umweltfragen auch die Verhandlung über Tierschutz und Brandschutz in der Megastallanlage Alt Tellin zugelassen. Der BUND bewertet dies sehr positiv. Damit wird nun auch in Mecklenburg-Vorpommern Tierschutz in Massentierhaltungsanlagen erfolgreich auf die Tagesordnung gehoben. Inhaltlich konnten die Konflikte zwischen Tierschutz und Massentierhaltung, insbesondere zu den über 5600 genehmigten Kastenständen in der Sauenanlage Alt Tellin nicht geklärt werden. Der Vorsitzende Richter der 5. Kammer sagte, das Gericht müsse sich dazu noch eine Meinung bilden. Die Verhandlung des Brandschutzthemas muss ebenfalls fortgesetzt werden. Es ist bislang nicht klar, ob das vorgestellte Brandschutzkonzept praxistauglich ist. Im Mai 2018 teilte die Berliner Kanzlei des Unternehmens mit, dass sie das Mandat niederlegt. Am 6.Juni meldet sich ein Rechtsanwaltsbüro aus Wittenberg, dass nunmehr die Akten übersendet werden sollen. Das Gericht äußert sich auf nachfrage der Presse so, dass den neuen Anwälten Zeit gegeben wird, sich in die Akten einzuarbeiten. Es gibt bis heute (Juli 2018) noch keine Angabe vom Verwaltungsgericht, wann Teil II der Verhandlung der Klage stattfinden soll. Presseberichten zufolge plant die Staathoffnachfolgerin LFD den Verkauf aller Schweineanlagen des Schweinebarons mit dem bundesweiten Tierhaltungsverbot in MV in Medow, Alt Tellin und Fahrbinde. Lauft LFD wurden alle Sauenkastenstände umgebaut. Das geht nach unserer Einschätzung nur, wenn Tierzahlen reduziert werden. Das ist bisher nicht bekannt.“

Quelle: https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/fileadmin/mv/PDF/Entwurf_Hintergrund_Europas_groesste_Sauenanlage-2018-7.pdf

Links zur neuesten Verurteilung/ Nov. 2019:

https://www.agrarheute.com/tier/schwein/tierquaelerei-straathof-verurteilt-560936

https://www.topagrar.com/schwein/news/straathoff-wegen-tierquaelerei-verurteilt-11864927.html

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